für Ihr gutes Recht!

Online-Scheidung


Eine sogenannte „Online-Scheidung“ gibt es nach dem Gesetz nicht. Bis auf Ausnahmen während der Corona Pandemie müssen die Eheleute zumindest zum Scheidungstermin anwesend sein.

Es gibt jedoch die Möglichkeit sämtliche Vorarbeiten "Online" vorzubereiten, sodass im besten Fall nicht einmal eine persönliche Besprechung notwendig ist.

Auf Grund der Nutzung der neuesten Informationstechnologien kann von hier aus dann ein Scheidungsantrag in elektronischer Form an das Familiengericht übermittelt werden.

Diese Vorgehensweise begrenzt den Aufwand für den / die Mandanten erheblich, sollte aber lediglich bei einer einvernehmlichen bzw. unstreitigen Scheidung gewählt werden. Sollten weitere Streitpunkte wie z.B. das Sorgerecht oder aber Unterhaltsfragen geklärt werden ist eine persönliche Besprechung in jedem Fall empfehlenswert.

Sollten Sie sich für den Weg der "Online-Scheidung" entschließen biete ich hierzu zur Mandatsaufnahme nachfolgenden Fragebogen an. Die entsprechenden Dokumente wie Eheurkunde, Geburtsurkunde und Vollmacht können gern online nach hier übermittelt werden.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern telefonisch zur Verfügung.